Kreiswehrersatzamt Stuttgart
Heilbronner Straße 188
70191 Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verweigere ich den Kriegsdienst unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Aufgrund meiner Erziehung zu ethisch wertvollen Werten, nach den Richtlinien der katholischen Religions- und Lebenslehre, sehe ich mich nicht in der Lage einen Dienst an jeglicher Art von körperverletzenden Waffen zu leisten, geschweige denn im Notfall eine solche Waffe auf einen Menschen zu richten oder abzufeuern.
Denn als Richtlinie und Grundlage meines gesamten Handelns gilt für mich der kategorische Imperativ nach Kant. Das heisst all mein Handeln darauf zu prüfen, ob es einer universalisierbaren Maxime folgt und ob dabei die betroffenen Menschen je auch in ihrer Selbstzweckhaftigkeit berücksichtigt wird.
Das Leben und das Recht auf Leben eines jeden Individuums ist als höchstes Gut und daher als unbezahlbar anzusehen. Im Zuge dieser Wertschätzung wäre es für mich unmöglich in das Leben eines Anderen aktiv einzugreifen, es bedeutend zu verändern oder darüber zu richten. Hierbei berufe ich mich auf Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Daher bitte ich darum meinen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Glaubens- und Gewissensgründen gemäß Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
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