Beta
http://texthoster.com/tyom56

Handout Teil 3 Einschränkung der Menschenrechte

 

Einschränkung der Menschenrechte

 

Nach Art 4: Beim Notstand eines Staates, aber nur mit Informierung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen.


Abs. 2: Diese Rechte können nie außer Kraft gesetzt werden: Recht auf Leben, Folterverbot, Sklavereiverbot, Recht der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie mehrere juristische Freiheitsrechte und Garantien.

 

--> Die Polizei darf, wie jeder andere auch, keine Menschenrechte verletzten!

 

page rendered in 0.038536 seconds